Allgemeine Geschäftsbedingungen der Absalonshorst Besitz GmbH & Co. KG
§ 1 Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Landhaus Absalonshorst Besitz GmbH gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt) erbringt.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme der Landhaus Absalonshorst Besitz GmbH zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich in Textform (Email, Brief) oder durch direkte Leistungserbringung anzunehmen.
2. Die Unter- und Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der Zimmer durch Dritte ist nicht gestattet.
§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe und Abreise
1. Die Zimmer werden ausschließlich zu Beherbergungszwecken zur Verfügung gestellt.
2. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder Dritte, die auf dessen Veranlassung Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.
3. Die Landhaus Absalonshorst Besitz GmbH bestätigt und garantiert die gebuchte Zimmerkategorie, jedoch keine Zimmernummer oder Lage.
4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung.
5. Sofern nicht per Kreditkarte garantiert, hält das Hotel die Reservierung für gebuchte Zimmer bis 18:00 Uhr am Anreisetag aufrecht. Danach behält sich das Hotel das Recht vor, die Zimmer anderweitig zu vergeben.
6. Die Landhaus Absalonshorst Besitz GmbH ist ein Nichtraucherhotel. Sollte dennoch im Hotelzimmer geraucht werden, behält sich das Hotel vor 150,00 € für eine Zusatzreinigung zu berechnen.
§ 4 Preise, Zahlung
1. Sämtliche Preise beinhalten die derzeit gültige Umsatzsteuer sowie das Bedienungsgeld. Eine etwaige Erhöhung der Umsatzsteuer zu Vertragsabschluss und Beherbergung geht zu Lasten des Vertragspartners. Die Zahlung der bestellten Leistungen hat mindestens 3 Tage im Voraus per Überweisung eingetroffen zu sein.
2. Fundsachen werden seitens des Hotels auf Wunsch des Gastes per Nachnahme an die angegebene Adresse versendet (15,00 € Nachnahmegebühr sind vom Empfänger zu begleichen). Andere Versandarten werden nur gegen Vorauskasse via Überweisung oder Kreditkartenabbuchung angeboten.
3. Im Fall der Abreise ohne Begleichung der offenen Rechnung behält sich das Hotel vor, je nach Aufwand, eine Walk-Out Gebühr in Höhe von 50,00 € zu erheben.
4. Im Fall von Rechnungsverzug ist die Zahlungserinnerung kostenfrei. Jede weitere Mahnstufe kann mit einer Gebühr von 10,00 € durch das Hotel verrechnet werden. Für die Einleitung in ein Inkassoverfahren werden 30,00 € Inkassoeinleitungsgebühr in Rechnung gestellt.
§ 5 Leistungsstornierung
§ 6 Haftung und Rücktritt
1. Die Landhaus Absalonshorst Besitz GmbH haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Die Landhaus Absalonshorst Besitz GmbH ist zur Kündigung des Vertrages in folgenden Fällen berechtigt:
a. Der Vertragspartner erbringt eine fällige Leistung nicht.
b. Die Erfüllung des Vertrages ist aufgrund höherer Gewalt, Streiks oder anderer vom Landhaus Absalonshorst Besitz GmbH nicht zu vertretender Gründe nicht möglich.
c. Der Vertragspartner hat falsche Angaben über wesentliche Daten gemacht.
d. Das Hotel hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. Der Rücktritt des Hotels begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.
§ 7 Datenschutz
Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter: www.4jahreszeiten-luebeck.de/de/servicekontakt/datenschutz.php
§ 8 Erfüllungs- und Zahlungsort, salvatorische Klausel
1. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Landhaus Absalonshorst Besitz GmbH.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Lübeck, im Mai 2024